Sonntag, d. 06.05.2018

“Ready to take off – die Drohnen”

Start der neuen Reihe “Drohnenaufnahmen”

Der Mai ist da und die Temperaturen steigen. Das heißt für mich wieder: Bestes Flugwetter! Aber nicht nur in den wärmeren Monaten stehen Drohnenaufnahmen auf meiner Agenda. Grundsätzlich gehören diese Aufnahmen aber mittlerweile zu fast jedem Angebot dazu. Ganz gleich, ob Sie eine Imagefilmproduktion oder eine Eventdokumentation bei mir buchen und zu welcher Jahreszeit gefilmt wird. In diesem Jahr waren meine Drohnen schon an über 40 Drehtagen in der Luft – und das weltweit.

Heute starte ich also mit Teil 1 der neuen Reihe „Drohnenaufnahmen“ und gebe Ihnen einen ersten Überblick über das neue Thema.

Foto: Die Piloten Christian Schmitz und Ulf Preising mit einem Hexacopter beim Dreh in Köln

Wozu sind Drohnenaufnahmen eigentlich gut?

Eine Frage, die man direkt beantworten kann, wenn man Luftaufnahmen das erste Mal gesehen hat. Die Perspektive ist eine völlig andere – nämlich eine, die man als Mensch nicht alltäglich wahrnimmt. Alles wirkt geordneter und weniger chaotisch, als sprichwörtlich „auf dem Boden der Tatsachen“. Sie ergänzen Bodenaufnahmen perfekt und eröffnen uns eine neue Dimension. Aber meine Drohnenaufnahmen werden in Filmen nicht nur als reine “Postkartenmotive” eingesetzt – nein ganz im Gegenteil. Meist handelt es sich um Verfolgungsjagden, es wird nah über dem Wasser auf dem offenen Meer geflogen und was viele nicht wissen, die Drohnen kommen auch regelmäßig indoor, z.B. in Industriehallen zum Einsatz.

Und wo setzt man sie ein?

Wie oben bereits beschrieben: Drohnenaufnahmen werten einfach jeden Image- oder Eventfilm auf. In der Bau- und Immobilienbranche können sie sogar zum echten Verkaufsargument werden, da der potentielle Kunde sich direkt einen guten Gesamteindruck von der Immobilie oder dem Grundstück verschaffen kann.

Mit dem Einsatz der Drohnen ersetze ich aber auch regelmäßig Kamerakräne und dies spart nicht nur Zeit bei einer Produktion, sondern die Produktionsfirma spart dadurch auch eine Menge an Geld.

Aber Luftaufnahmen können auch außerhalb des Marketings sinnvoll eingesetzt werden. Zum Beispiel in der Stadtentwicklung, Bauplanung oder im Denkmalschutz und bevor Sanierungen getätigt werden – Aufnahmen aus der Luft werden immer beliebter, um den Status Quo sowie Baufortschritte zu dokumentieren. Der Zustand von Dächern, Brücken, Solar- und Windkraftanlagen: Drohnenaufnahmen Luft sind nicht nur schön, sondern auch nützlich!

Foto: Ulf Preising mit einem Hexacopter bei Flugaufnahmen in einem Theater in Solingen

Nettes Spielzeug …

… so eine Drohne. Das denken sich auch viele Privatpersonen und kaufen – oft leichtsinnig – ein solches Fluggerät. Dabei gibt es wichtige Regeln und Gesetze, die unbedingt beachtet werden sollten, bevor man abhebt. Und die sind recht umfassend: Am 7. April 2017 trat die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Kraft. Damit gelten neue Regelungen für Drohnenpiloten.

Neue Drohnenverordnung seit 2017

Hier gibt‘s die wichtigsten Punkte der Verordnung im Überblick:

  • Kennzeichnungspflicht: Alle Drohnen über 0,25 kg müssen gekennzeichnet werden, um im Falle eines Verlustes den Halter ermitteln zu können.
  • Kenntnisnachweis: Wer Drohnen mit einem Gewicht über 2 kg fliegen möchte, braucht einen Kenntnisnachweis. Der erfolgt
  1. a) durch eine gültige Pilotenlizenz
  2. b) durch eine Prüfung und anschließende Bescheinigung durch eine anerkannte Stelle (auch online); Mindestalter 16 Jahre
  3. c) durch eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband (nur für Flugmodelle); Mindestalter 14 Jahre

Diese Bescheinigungen sind fünf Jahre gültig. Auf Modellfluggeländen ist ein solcher Nachweis allerdings nicht erforderlich.

  • Erlaubnisfreiheit: Eine Erlaubnis für den Betrieb einer Drohne unter 5 kg benötigt man nicht.
  • Erlaubnispflicht: Für Drohnen über 5 kg und für den Betrieb bei Nacht benötigt man eine Erlaubnis. Diese erteilen Landesluftfahrtbehörden. In Gebieten mit Flugbeschränkung (ED-R) ist eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.
  • Ein Betriebsverbot gilt z. B. in folgenden Fällen:

o   außerhalb der Sichtweite (für Drohnen unter 5 kg)

o   in und über sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen sowie Einsatzorten von Polizei/Rettungskräften

o   über bestimmten Verkehrswegen

o   in einer Flughöhe über 100 m, außer auf Geländen, auf für die eine allgemeine Aufstiegserlaubnis erteilt wurde oder wenn der Drohnenpilot über einen Kenntnisnachweis verfügt.

o   über Wohngrundstücken, außer der Grundbesitzer stimmt dem Überflug zu.

Foto: Unser größter Multicopter – der M600 Pro. Hiermit können wir jede (Kino-) Kamera in die Luft tragen

Alles verboten? Chancen für Preisingmedia

Grundsätzlich kann die zuständige Behörde in allen Fällen Ausnahmen zulassen, wenn keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs, den Naturschutz, den Datenschutz oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Wir von Preisingmedia sind Experten, wenn es um Drohnenaufnahmen geht, kennen die zuständigen Behörden und kümmern uns um alle notwendigen Aufstiegsgenehmigungen.

Die neue Verordnung birgt trotz aller Auflagen auch Chancen: Gewerbliche Nutzer – wie Preisingmedia – brauchen für Drohnen unter 5 kg generell keine Erlaubnis mehr. Außerdem wurde das Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben.

Vorteile von Drohnenaufnahmen

Luftaufnahmen verleihen jedem Video eine spannende und faszinierende Dynamik. Aufnahmen aus der Vogelperspektive und nah über dem Boden sind ohne großes Equipment relativ schnell und unproblematisch im Kasten. Ein weiteres großes Plus beim Einsatz von Drohnen: Sie sind flexibel einsetzbar – sowohl außen als auch innen. Dabei ist ihr Einsatz auch noch wesentlich günstiger als der eines Kamerakrans oder Helikopters.

Apropos Equipment: Nächste Woche stelle ich Ihnen in dem Blogbeitrag “PREISINGMEDIA – das Equipment” meine treuen Fluggefährten vor. Bei der Technik gibt’s nämlich auch allerhand zu beachten!

Sie sind neugierig geworden? Gerne stelle ich Ihnen in einem persönlichen Termin einige Referenzvideos vor und bespreche mit Ihnen die Möglichkeiten für Ihr individuelles Filmprojekt. Meine Erfahrung hat gezeigt: Es ist wirklich nichts unmöglich. 🙂

Ihr Ulf Preising

Foto: Dreharbeiten für den WDR in Dortmund (NRW)

#preisingmedia #Luftaufnahmen #imagefilme #Events #kameramann # ulfpreising #filmblog

 

Immer auf dem
neusten Stand.

Die aktuellen Filme
im Web.

Statements über
PREISINGMEDIA.

Vielen Dank an
unsere Kunden.